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...alles rund um's Recht für Logopäden!

 

27.10.2011

Bundeskinderschutzgesetz im Bundestag verabschiedet

Ein neues Gesetz, das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) soll Kinder künftig besser vor Misshandlungen und Vernachlässigung schützen. Der Bundestag beschloss das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegte Bundeskinderschutzgesetz.

Durch die Neuregelung soll die Zusammenarbeit von Kinderärzten, Familienhebammen, Jugendämtern und Beratungsstellen verbessert werden, um Misshandlungen und Vernachlässigung schon im Vorfeld unterbinden zu können. Das Gesetz soll im Januar in Kraft treten, wegen ungeklärter Finanzierungsfragen droht allerdings Widerstand im Bundesrat.

Den Gesetzentwurf finden Sie ...hier!

 

20.10.2011

Familienpflegezeitgesetz

Am 20.10.2011 hat der Bundestag das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) verabschiedet. Das Gesetz tritt zum 01.01.2012 in Kraft. Danach dürfen Arbeitnehmer künftig ihre Arbeitszeit reduzieren, um einen Familienangehörigen zu pflegen. Der Vorteil während der Familienpflegezeit: Das monatliche Gehalt wird nur halb so stark gekürzt wie die Arbeitszeit. Den damit gewährten Gehaltsvorschuss muss der Arbeitnehmer später ausgleichen.

 

14.10.2011

Die "Seminartour Herbst 2011" hat begonnen...

... mit dem HebRech-Seminar in Köln!

 

20.07.2011

Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms

(BGBl. I S. 1474)

 

25.05.2011

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

(BGBl. I S. 946)

 

24.03.2011

Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften

(BGBl. I S. 506)

 

11.01.2011

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

(BGBl. I S. 39)

 

03.01.2011

Neues in 2011!

- Arbeitszimmer

Das Arbeitszimmer kann wieder bis zu 1.250,00 EUR im Jahr steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt, "wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht". Die Regelung gilt rückwirkend zum 01.01.2007 (!). Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli das Verbot der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern kassiert (BVerfG in NJW 2010, 2643).

- Beitragssatz

Der Beitragssatz steigt für die 50 Millionen Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 14,9 auf 15,5 Prozent.

- Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung

In der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sinkt die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 3.750,00 EUR auf 3.712,50 EUR Monatseinkommen. Wer mehr verdient, zahlt für das Einkommen über 3.712,50 EUR keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es nach Ost und West noch differenzierte Beitragsbemessungsgrenzen: Im Westen bleibt sie unverändert bei 5.500,00 EUR Monatseinkommen. Im Osten steigt sie von 4.650,00 auf 4.800,00 EUR.

- Ambulante Behandlung/Medikamente

Wer sich als GKV-Versicherter beim Arzt behandeln lässt, kann dies auf Rechnung tun und diese dann zur Erstattung bei der Krankenkasse einreichen. Wer als GKV-Versicherter ein teureres Medikament wünscht, kann das bekommen - muss aber die Mehrkosten selbst zahlen. Der Leistungserbringer muss entsprechend belehren und aufklären!

- Wechsel in die private Krankenversicherung

Der Wechsel aus der GKV in eine Privatkasse wird für Besserverdiener leichter. Wer brutto über der Versicherungspflichtgrenze von 4.125 Euro (2011) verdient, kann bereits nach einem Jahr von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Bisher musste drei Jahre gewartet werden.

- Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt von 2,8 auf 3,0 Prozent. Er wird zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zu Arbeitslosengeld II erhielten Erwerbslose bisher Zuschläge für zwei Jahre. Sie entfallen ersatzlos.

 

31.12.2010

Guten Rutsch...

...allen Logopädinnen und Logopäden!

 

28.04.2010

Widerruf der Berufserlaubnis

"Der Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde wegen Unzuverlässigkeit kann nicht auf die Behandlung weiblicher Patienten beschränkt werden."

Urteil des BVerwG vom 28.04.2010 - 3 C 22/09 -

 

24.02.2010

GKV-Änderungsgesetz (GKVÄG)

Das GKV-Änderungsgesetz (GKVÄG), das zum 1. Juli 2010 in Kraft treten soll, beinhaltet u.a. eine Verlängerung der Übergangsregelungen für private Abrechnungsstellen ambulanter Leistungen bis Mitte 2011 sowie Anpassungen und Klarstellungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes, der Insolvenzsicherung von Wertguthaben für Altersteilzeit der Krankenkassenbeschäftigten, der Aufteilung der Kosten der Prüfdienste sowie der nach dem Krankenhausfinanzierungs-Reformgesetz geschaffenen Möglichkeit der Nachverhandlung von fehlenden Personalstellen nach der Psychiatrie-Personalverordnung. Außerdem sollen einige Straf- und Bußgeldvorschriften konkretisiert und berufszulassungsrechtliche Regelungen der Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Berufe in der Krankenpflege sowie Hebammen geändert werden. Letzteres betrifft unter anderem die Anerkennungsverfahren von Diplomen aus Nicht-EU-Staaten.

Gesetzesentwurf ...hier!

 

01.01.2010

Rechengrößen in der Sozialversicherung

Auf Grund der Rechtsverordnung für die Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2010 erhöht sich die allgemeine Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer von 48.600,00 Euro im Jahr 2009 auf 49.950,00 Euro im Jahr 2010 in den alten und neuen Bundesländern. Die besondere Versicherungspflichtgrenze (Bestandsschutz) für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren, erhöht sich gemäß dieser Rechtsverordnung von 44.100,00 Euro im Jahr 2009 auf 45.000,00 Euro im Jahr 2010.

 

24.12.2009

Fröhliche Weihnachten...

...allen Logopädinnen und Logopäden!

 

22.12.2009

Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)

...u.a. wird auch das Kindergeld erhöht:

"Artikel 8

Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

§ 6 des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1959) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

"(1) Das Kindergeld beträgt monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 184 Euro, für dritte Kinder 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 Euro.

2. In Absatz 2 wird die Angabe "164" durch die Angabe "184" ersetzt.""

(BGBl. I S. 3950)

 

27.11.2009

Bekanntmachung von Richtlinien über die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung von Modellvorhaben nach § 4 Absatz 6 Satz 3 des Ergotherapeutengesetzes, § 6 Absatz 4 Satz 3 des Hebammengesetzes, § 4 Absatz 6 Satz 3 des Logopädengesetzes

und § 9 Absatz 3 Satz 3 des Masseur und Physiotherapeutengesetzes (vom 16. November 2009)

...wird im Bundesanzeiger Nr. 180 auf S. 4052 ff. veröffentlicht.

Richtlinien ...hier!

 

25.09.2009

Gesetz zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten

...in Art. 3 dieses Gesetzes werden §§ 4, 11 des Gesetzes über den Beruf des Logopäden geändert!

(Die Änderungen sind im Logopädengesetz auf diesen Seiten bereits eingearbeitet!)

(BGBl. I S. 3158)

 

18.06.2009

Patientenverfügungen

Der Deutsche Bundestag hat heute in 3. Lesung den Vorschlag des Abgeordneten Stünker für eine gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügung beschlossen.

Einzelheiten dazu im Blog!

 

25.05.2009

Logopäden-Ausbildung auf Hochschulniveau angestrebt - Öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages

Der Bundesrat will den Ländern die Möglichkeit einräumen, neue Qualifikationskonzepte für die Pflegeberufe zu entwickeln. Die Ausbildung von Logopäden an Hochschulen soll in Modellprojekten erprobt werden können. Auf die Vor- und Nachteile einer solchen "Akademisierung" der Berufe haben Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung am 25. Mai im Gesundheitsausschuss des Bundestages hingewiesen. Der Deutsche Pflegerat begrüßte die Gesetzesinitiative des Bundesrates und verwies in seiner Stellungnahme auf die positiven Erfahrungen in anderen Ländern der Europäischen Union mit der Hochschulausbildung von Logopäden hin.

 

Die akademischen Ausbildungen hätten im Ausland zu einer Verbesserung der Qualität in der Versorgung geführt. Die Sorge, es werde keine ausreichende Qualifikation für den praktischen Teil der Ausbildung vermittelt, werde ebenso durch die Erfahrung in anderen Ländern konterkariert.

 

Der Deutsche Bundesverband für Logopädie (DBL) bezeichnete das Gesetzesvorhaben als einen "deutlichen und begrüßenswerten Schritt in die richtige Richtung", dem weitere folgen müssten. International sei eine akademische Ausbildung in diesen Berufen bereits Realität. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinfachberufe bezeichnete die Pläne als "überfällig".

 

15.12.2008

Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)

(BGBl I S. 2426)

 

10.12.2008

Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG)

(BGBl I S. 2403)

 

29.10.2008

Verordnung zur Festlegung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzverordnung – GKV-BSV)

Auf Grund des § 241 Abs. 2 und des § 243 Abs. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), von denen § 241 Abs. 2 durch Artikel 1 Nr. 159 Buchstabe b und § 243 Abs. 3 durch Artikel 1 Nr. 162 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 378) eingefügt worden sind, unter Wahrung der Rechte des Bundestages nach § 241 Abs. 3 und 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch verordnet die Bundesregierung:

 

"§ 1 - Allgemeiner Beitragssatz

Der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Der allgemeine Beitragssatz nach § 241 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ist der um 0,9 Beitragssatzpunkte erhöhte Beitragssatz nach Satz 1.

 

§ 2 - Ermäßigter Beitragssatz

Der paritätisch finanzierte ermäßigte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,0 Prozent. Der ermäßigte Beitragssatz nach § 243 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ist der um 0,9 Beitragssatzpunkte erhöhte Beitragssatz nach Satz 1.

 

§ 3 - Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft."

(BGBl. I S. 2109)

 

14.10.2008

Gesetz zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen

vom 30. September 2008 ändert u.a. auch  das Gesetz über den Beruf des Logopäden, indem in § 4 Absatz 2 in Satz 1 die Wörter "sowie die Vollendung des achtzehnten Lebensjahres" gestrichen werden und Satz 2 aufgehoben wird. Die Altersgrenze für den Zugang zur Ausbildung ist damit aufgehoben.

(BGBl. I S. 1910)

 

25.09.2008

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten

...wird im Bundestag beraten (Drucksache 16/9898 vom 02.07.2008).

 

Folgende Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden ist vorgesehen:

 

Artikel  3

Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden

Dem § 4 des Gesetzes über den Beruf des Logopäden vom 7. Mai 1980 (BGBl.  I  S.  529), das zuletzt durch    geändert worden ist, wird folgender Absatz 5 angefügt:

"(5) Zur zeitlich befristeten Erprobung von Ausbildungsangeboten, die der Weiterentwicklung des Logopädenberufs unter Berücksichtigung der berufsfeldspezifischen Anforderungen dienen sollen, können die Länder von Absatz 1 sowie von der Ausbildungs- und Prüfungsordnung nach § 5 abweichen, sofern das Ausbildungsziel nicht gefährdet wird und eine Vereinbarkeit der Ausbildung mit der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist."

 

19.09.2008

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen

...wird im Bundesrat beraten, nachdem die Beratungen im Bundestag bereits am 19.06.2008 abgeschlossen worden waren.

 

Folgende Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden ist vorgesehen:

 

Artikel 3

Änderung des Logopädengesetzes

§ 4 Abs. 2 des Logopädengesetzes vom 7. Mai 1980 (BGBl. I S. 529), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Satz 1 werden die Wörter "sowie die Vollendung des achtzehnten Lebensjahres" gestrichen.

2. Satz 2 wird aufgehoben.

 

16.06.2008

Start der Internetseite www.Logopaedengesetz.de!

Hier finden Sie künftig alles rechtlich Interessante über das Recht der Logopäden und alle wichtigen gesetzlichen Änderungen und Neufassungen...