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27.10.2011
Bundeskinderschutzgesetz
im Bundestag verabschiedet
Ein
neues Gesetz, das Gesetz
zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und
Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG)
soll
Kinder künftig besser vor Misshandlungen und Vernachlässigung
schützen. Der Bundestag beschloss das von
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegte
Bundeskinderschutzgesetz.
Durch
die Neuregelung soll die Zusammenarbeit von Kinderärzten,
Familienhebammen, Jugendämtern und Beratungsstellen
verbessert werden, um Misshandlungen und Vernachlässigung
schon im Vorfeld unterbinden zu können. Das Gesetz soll
im Januar in Kraft treten, wegen ungeklärter
Finanzierungsfragen droht allerdings Widerstand im
Bundesrat.
Den
Gesetzentwurf finden Sie ...hier!
20.10.2011
Familienpflegezeitgesetz
Am 20.10.2011 hat der Bundestag das Familienpflegezeitgesetz
(FPfZG) verabschiedet. Das Gesetz tritt zum 01.01.2012 in Kraft.
Danach dürfen Arbeitnehmer künftig ihre Arbeitszeit reduzieren, um einen
Familienangehörigen zu pflegen. Der Vorteil während der Familienpflegezeit: Das monatliche
Gehalt wird nur halb so stark gekürzt wie die Arbeitszeit. Den damit gewährten
Gehaltsvorschuss muss der Arbeitnehmer später ausgleichen.
14.10.2011
Die
"Seminartour Herbst 2011" hat begonnen...
...
mit dem HebRech-Seminar in Köln!
20.07.2011
Zehntes
Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und
Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms
(BGBl.
I S. 1474)
25.05.2011
Fünfzehntes
Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
(BGBl.
I S. 946)
24.03.2011
Gesetz
zur Neuregelung des Post- und
Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung
telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
(BGBl.
I S. 506)
11.01.2011
Dritte
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Testmaßnahmen für
die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
(BGBl.
I S. 39)
03.01.2011
Neues
in 2011!
-
Arbeitszimmer
Das
Arbeitszimmer kann wieder bis zu 1.250,00 EUR im Jahr
steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt, "wenn für die
betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer
Arbeitsplatz zur Verfügung steht". Die Regelung gilt rückwirkend
zum 01.01.2007 (!). Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli
das Verbot der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern
kassiert (BVerfG in NJW 2010, 2643).
-
Beitragssatz
Der
Beitragssatz steigt für die 50 Millionen Mitglieder der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 14,9 auf 15,5
Prozent.
-
Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
In
der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sinkt die
bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 3.750,00 EUR
auf 3.712,50 EUR Monatseinkommen. Wer mehr verdient, zahlt für
das Einkommen über 3.712,50 EUR keine Beiträge zur Kranken-
und Pflegeversicherung. In der Renten- und
Arbeitslosenversicherung gibt es nach Ost und West noch
differenzierte Beitragsbemessungsgrenzen: Im Westen bleibt sie
unverändert bei 5.500,00 EUR Monatseinkommen. Im Osten steigt
sie von 4.650,00 auf 4.800,00 EUR.
-
Ambulante Behandlung/Medikamente
Wer
sich als GKV-Versicherter beim Arzt behandeln lässt, kann
dies auf Rechnung tun und diese dann zur Erstattung bei der
Krankenkasse einreichen. Wer als GKV-Versicherter ein teureres
Medikament wünscht, kann das bekommen - muss aber die
Mehrkosten selbst zahlen. Der Leistungserbringer muss
entsprechend belehren und aufklären!
-
Wechsel in die private Krankenversicherung
Der
Wechsel aus der GKV in eine Privatkasse wird für
Besserverdiener leichter. Wer brutto über der
Versicherungspflichtgrenze von 4.125 Euro (2011) verdient,
kann bereits nach einem Jahr von der gesetzlichen in die
private Krankenversicherung wechseln. Bisher musste drei Jahre
gewartet werden.
-
Arbeitslosenversicherung
Der
Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt von 2,8 auf
3,0 Prozent. Er wird zur Hälfte von Arbeitnehmern und
Arbeitgebern getragen. Beim Übergang vom Arbeitslosengeld I
zu Arbeitslosengeld II erhielten Erwerbslose bisher Zuschläge
für zwei Jahre. Sie entfallen ersatzlos.
31.12.2010
Guten
Rutsch...
...allen
Logopädinnen und Logopäden!
28.04.2010
Widerruf
der Berufserlaubnis
"Der
Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Logopäde wegen Unzuverlässigkeit kann nicht auf die
Behandlung weiblicher Patienten beschränkt werden."
Urteil
des BVerwG vom 28.04.2010 - 3 C 22/09 -
24.02.2010
GKV-Änderungsgesetz
(GKVÄG)
Das
GKV-Änderungsgesetz (GKVÄG), das zum 1. Juli 2010 in Kraft
treten soll, beinhaltet u.a. eine Verlängerung der Übergangsregelungen
für private Abrechnungsstellen ambulanter Leistungen bis
Mitte 2011 sowie Anpassungen und Klarstellungen hinsichtlich
der Zusammensetzung des Verwaltungsrates des
GKV-Spitzenverbandes, der Insolvenzsicherung von Wertguthaben
für Altersteilzeit der Krankenkassenbeschäftigten, der
Aufteilung der Kosten der Prüfdienste sowie der nach dem
Krankenhausfinanzierungs-Reformgesetz geschaffenen Möglichkeit
der Nachverhandlung von fehlenden Personalstellen nach der
Psychiatrie-Personalverordnung. Außerdem sollen einige
Straf- und Bußgeldvorschriften konkretisiert und
berufszulassungsrechtliche Regelungen der Apotheker, Ärzte,
Zahnärzte, Berufe in der Krankenpflege sowie Hebammen geändert
werden. Letzteres betrifft unter anderem die
Anerkennungsverfahren von Diplomen aus Nicht-EU-Staaten.
Gesetzesentwurf
...hier!
01.01.2010
Rechengrößen
in der Sozialversicherung
Auf
Grund der Rechtsverordnung für die Rechengrößen in der
Sozialversicherung für das Jahr 2010 erhöht sich die
allgemeine Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen
Krankenversicherung für Arbeitnehmer von 48.600,00 Euro im
Jahr 2009 auf 49.950,00 Euro im Jahr 2010 in den alten und
neuen Bundesländern. Die besondere Versicherungspflichtgrenze
(Bestandsschutz) für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002
wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden
Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem
privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer
substitutiven Krankenversicherung versichert waren, erhöht
sich gemäß dieser Rechtsverordnung von 44.100,00 Euro im
Jahr 2009 auf 45.000,00 Euro im Jahr 2010.
24.12.2009
Fröhliche
Weihnachten...
...allen
Logopädinnen und Logopäden!
22.12.2009
Gesetz
zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums
(Wachstumsbeschleunigungsgesetz)
...u.a.
wird auch das Kindergeld erhöht:
"Artikel
8
Änderung
des Bundeskindergeldgesetzes
§
6 des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S.
142, 3177), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom
16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1959) geändert worden ist,
wird wie folgt geändert:
1.
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
"(1)
Das Kindergeld beträgt monatlich für erste und zweite Kinder
jeweils 184 Euro, für dritte Kinder 190 Euro und für das
vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 Euro.
2.
In Absatz 2 wird die Angabe "164" durch die Angabe
"184" ersetzt.""
(BGBl.
I S. 3950)
27.11.2009
Bekanntmachung
von Richtlinien über die wissenschaftliche Begleitung und
Auswertung von Modellvorhaben nach
§ 4 Absatz 6 Satz 3 des
Ergotherapeutengesetzes, § 6 Absatz 4 Satz 3 des
Hebammengesetzes, § 4 Absatz
6 Satz 3 des Logopädengesetzes
und
§ 9 Absatz 3 Satz 3 des Masseur und Physiotherapeutengesetzes
(vom 16. November 2009)
...wird
im Bundesanzeiger Nr. 180 auf S. 4052 ff. veröffentlicht.
Richtlinien
...hier!
25.09.2009
Gesetz
zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der
Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten
...in
Art. 3 dieses Gesetzes werden §§ 4, 11 des Gesetzes über
den Beruf des Logopäden geändert!
(Die
Änderungen sind im Logopädengesetz auf diesen Seiten bereits
eingearbeitet!)
(BGBl.
I S. 3158)
18.06.2009
Patientenverfügungen
Der
Deutsche Bundestag hat heute in 3. Lesung den Vorschlag des
Abgeordneten Stünker für eine gesetzliche Regelung zur
Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügung
beschlossen.
Einzelheiten
dazu im Blog!
25.05.2009
Logopäden-Ausbildung
auf Hochschulniveau angestrebt - Öffentlichen Anhörung im
Gesundheitsausschuss des Bundestages
Der
Bundesrat will den Ländern die Möglichkeit einräumen, neue
Qualifikationskonzepte für die Pflegeberufe zu entwickeln.
Die Ausbildung von Logopäden an Hochschulen soll in
Modellprojekten erprobt werden können. Auf die Vor- und
Nachteile einer solchen "Akademisierung" der Berufe
haben Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung am 25.
Mai im Gesundheitsausschuss des Bundestages hingewiesen. Der
Deutsche Pflegerat begrüßte die Gesetzesinitiative des
Bundesrates und verwies in seiner Stellungnahme auf die
positiven Erfahrungen in anderen Ländern der Europäischen
Union mit der Hochschulausbildung von Logopäden hin.
Die
akademischen Ausbildungen hätten im Ausland zu einer
Verbesserung der Qualität in der Versorgung geführt. Die
Sorge, es werde keine ausreichende Qualifikation für den
praktischen Teil der Ausbildung vermittelt, werde ebenso durch
die Erfahrung in anderen Ländern konterkariert.
Der
Deutsche Bundesverband für Logopädie (DBL) bezeichnete das
Gesetzesvorhaben als einen "deutlichen und begrüßenswerten
Schritt in die richtige Richtung", dem weitere folgen müssten.
International sei eine akademische Ausbildung in diesen
Berufen bereits Realität. Die Arbeitsgemeinschaft
Medizinfachberufe bezeichnete die Pläne als "überfällig".
15.12.2008
Gesetz
zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)
(BGBl
I S. 2426)
10.12.2008
Gesetz
zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in
Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz
– KiföG)
(BGBl
I S. 2403)
29.10.2008
Verordnung
zur Festlegung der Beitragssätze in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzverordnung – GKV-BSV)
Auf
Grund des § 241 Abs. 2 und des § 243 Abs. 3 des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung
– (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S.
2477, 2482), von denen § 241 Abs. 2 durch Artikel 1 Nr. 159
Buchstabe b und § 243 Abs. 3 durch Artikel 1 Nr. 162 des
Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 378) eingefügt worden
sind, unter Wahrung der Rechte des Bundestages nach § 241
Abs. 3 und 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch verordnet
die Bundesregierung:
"§
1 - Allgemeiner Beitragssatz
Der
paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen
Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Der allgemeine
Beitragssatz nach § 241 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
ist der um 0,9 Beitragssatzpunkte erhöhte Beitragssatz nach
Satz 1.
§
2 - Ermäßigter Beitragssatz
Der
paritätisch finanzierte ermäßigte Beitragssatz in der
gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,0 Prozent. Der
ermäßigte Beitragssatz nach § 243 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch ist der um 0,9 Beitragssatzpunkte erhöhte
Beitragssatz nach Satz 1.
§
3 - Inkrafttreten
Diese
Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft."
(BGBl.
I S. 2109)
14.10.2008
Gesetz
zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und
anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen
vom
30. September 2008 ändert u.a. auch das Gesetz über
den Beruf des Logopäden, indem in § 4 Absatz 2 in Satz 1 die
Wörter "sowie die Vollendung des achtzehnten
Lebensjahres" gestrichen werden und Satz 2 aufgehoben
wird. Die Altersgrenze für den Zugang zur Ausbildung ist
damit aufgehoben.
(BGBl.
I S. 1910)
25.09.2008
Entwurf
eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die
Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und
Ergotherapeuten
...wird
im Bundestag beraten (Drucksache 16/9898 vom 02.07.2008).
Folgende
Änderung des Gesetzes über
den Beruf des Logopäden ist vorgesehen:
Artikel
3
Änderung
des Gesetzes über den Beruf des Logopäden
Dem
§ 4
des Gesetzes
über den
Beruf des
Logopäden vom 7.
Mai 1980
(BGBl. I
S. 529), das zuletzt
durch …
geändert worden
ist, wird folgender Absatz 5 angefügt:
"(5)
Zur zeitlich befristeten
Erprobung von
Ausbildungsangeboten, die
der Weiterentwicklung
des Logopädenberufs
unter Berücksichtigung
der berufsfeldspezifischen
Anforderungen dienen
sollen, können
die Länder
von Absatz
1 sowie von
der Ausbildungs- und
Prüfungsordnung nach §
5 abweichen,
sofern das
Ausbildungsziel nicht
gefährdet wird
und eine Vereinbarkeit
der Ausbildung
mit der
Richtlinie 2005/36/EG
gewährleistet ist."
19.09.2008
Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Masseur- und
Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von
Gesundheitsfachberufen
...wird
im Bundesrat beraten, nachdem die Beratungen im Bundestag
bereits am 19.06.2008 abgeschlossen worden waren.
Folgende
Änderung des Gesetzes über
den Beruf des Logopäden ist vorgesehen:
Artikel
3
Änderung
des Logopädengesetzes
§
4 Abs. 2 des Logopädengesetzes vom 7. Mai 1980 (BGBl. I S.
529), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie
folgt geändert:
1.
In Satz 1 werden die Wörter "sowie die Vollendung des
achtzehnten Lebensjahres" gestrichen.
2.
Satz 2 wird aufgehoben.
16.06.2008
Start
der Internetseite www.Logopaedengesetz.de!
Hier
finden Sie künftig alles rechtlich Interessante über das
Recht der Logopäden und alle wichtigen gesetzlichen
Änderungen und Neufassungen...
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